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Wirtschaft
Herz — Desk Wirtschaft · · Zusammenfassung 30 s · Artikel 2 Min.
Eine Umfrage des Beratungsunternehmens Consumerfieldwork unter 1 000 deutschen Arbeitnehmern zeigt, dass 13 % zugeben, ihre Arbeitszeit nicht korrekt zu erfassen. Drei Viertel der Befragten geben zu, bereits während ihrer Arbeitszeit private Tätigkeiten ausgeführt zu haben. Die Konsequenzen können erheblich sein: Anfang 2025 bestätigte ein Arbeitsgericht in Köln die fristlose Kündigung eines Schaffners, der seine Arbeitszeit bei seiner Freundin, im Café oder beim Friseur verbracht hatte. Er musste Kosten für einen Privatdetektiv in Höhe von 21 000 Euro erstatten. Eine solche Kündigung führt auch zu einer dreimonatigen Sperrfrist bei Arbeitslosenleistungen.
Laut einer Erhebung des Beratungsunternehmens Consumerfieldwork unter 1 000 Arbeitnehmern in Deutschland geben 13 % an, ihre Arbeitszeit regelmäßig nicht korrekt zu erfassen. Drei Viertel der Befragten gestehen ein, bereits private Aufgaben während ihrer Arbeitszeit erledigt zu haben.
Ein Gerichtsurteil aus Anfang 2025 veranschaulicht die konkreten Risiken. Ein Schaffner bei einem Verkehrsbetrieb hatte seine Arbeitszeit bei seiner Freundin, in Cafés und beim Friseur verbracht. Das Landesarbeitsgericht Köln – ein deutsches Arbeitsgericht – bestätigte seine fristlose Kündigung, wie das Handelsblatt berichtete.
Der gekündigte Arbeitnehmer musste zudem die Kosten für den Privatdetektiv erstatten, die sein Arbeitgeber zur Aufklärung der Vorwürfe engagiert hatte – insgesamt 21 000 Euro.
Eine fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrug führt bei dem Arbeitnehmer zu einer dreimonatigen Sperrfrist bei seinen Arbeitslosenleistungen.
Der auf Arbeitsrecht spezialisierte Anwalt Michael Fuhlrott weist darauf hin, dass Betrug auch unter einem sogenannten Vertrauensarbeitszeit-Regime auftreten kann – also einem System, in dem Arbeitszeiten nicht unbedingt erfasst werden müssen – wenn ein Arbeitnehmer nur 20 statt der vereinbarten 40 Stunden arbeitet.
Eine strafrechtliche Verfolgung ist juristisch denkbar, aber deutsche Staatsanwaltschaften zeigen wenig Eifer, solche Fälle zu verfolgen, fügt Fuhlrott hinzu.
Sascha Stowasser, Direktor des IFAA (Institut für angewandte Arbeitswissenschaft), argumentiert, dass Arbeitszeitbetrug in erster Linie durch schlecht definierte Ziele und mangelndes Management verursacht wird. Er schließt daher eine systematische böse Absicht seitens der Arbeitnehmer aus.
Die Illustrationen dieses Artikels wurden von künstlicher Intelligenz erstellt.
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Die genauen Definitionen mehrerer in diesem Artikel verwendeter deutscher Rechtsbegriffe – darunter Landesarbeitsgericht und Vertrauensarbeitszeit – konnten anhand unabhängiger Quellen nicht überprüft werden. Ihre Bedeutung wurde aus dem Kontext der gemeldeten Fakten und der Etymologie der Begriffe abgeleitet. Die genaue Natur des IFAA (Institut für angewandte Arbeitswissenschaft) wurde ebenfalls nicht unabhängig überprüft.
Es ist die Handlung, Arbeitszeiten zu melden, die nicht gearbeitet wurden, oder persönliche Aktivitäten während der Arbeitszeit auszuführen, während man dem Arbeitgeber vortäuscht, dass diese Zeit der Arbeit gewidmet ist.
Eine fristlose Kündigung für diesen Grund führt zu einer dreimonatigen Sperrfrist bei den Arbeitslosenleistungen. Der Arbeitnehmer kann auch verurteilt werden, die Kosten zu erstatten, die der Arbeitgeber zur Aufklärung des Betrugs aufgewendet hat, z. B. Honorare eines Privatdetektivs.
Dies ist rechtlich möglich in Deutschland, aber der Anwalt Michael Fuhlrott weist darauf hin, dass die Staatsanwaltschaften in der Praxis wenig Eifer bei der Verfolgung dieser Fälle zeigen.