Wirtschaft
Arbeitszeitbetrug in Deutschland: 13 % der Arbeitnehmer geben Unregelmäßigkeiten zu
Eine Umfrage des Beratungsunternehmens Consumerfieldwork unter 1 000 deutschen Arbeitnehmern zeigt, dass 13 % zugeben, ihre Arbeitszeit nicht korrekt zu erfassen. Drei Viertel der Befragten geben zu, bereits während ihrer Arbeitszeit private Tätigkeiten ausgeführt zu haben. Die Konsequenzen können erheblich sein: Anfang 2025 bestätigte ein Arbeitsgericht in Köln die fristlose Kündigung eines Schaffners, der seine Arbeitszeit bei seiner Freundin, im Café oder beim Friseur verbracht hatte. Er musste Kosten für einen Privatdetektiv in Höhe von 21 000 Euro erstatten. Eine solche Kündigung führt auch zu einer dreimonatigen Sperrfrist bei Arbeitslosenleistungen.
