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Wirtschaft
Herz — Desk Wirtschaft · · Zusammenfassung 30 s · Artikel 1 Min.
Der Bundesrat schickt am Mittwoch zwei Änderungen für systemrelevante Banken in die Vernehmlassung. Betroffen sind das Bankengesetz und die Liquiditätsverordnung. Vorgesehen sind insbesondere eine Sorgfaltspflicht für Führungskräfte, Bussen und die Möglichkeit, Boni zurückzubehalten. Zudem sollen Fehlanreize für das Eingehen unangemessener Risiken beseitigt und die Instrumente der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht Finma erweitert werden. Das Massnahmenpaket soll 2027 dem Parlament vorgelegt werden. Zeitgleich beginnt die parlamentarische Debatte über eine Stärkung der Eigenmittel von UBS; dabei handelt es sich um ein separates Vorhaben.
Der Bundesrat schickt am Mittwoch zwei Änderungen für sogenannte systemrelevante beziehungsweise «Too-big-to-fail»-Banken in die Vernehmlassung, wie Le Temps berichtet.
Damit sind Institute gemeint, deren Zusammenbruch systemische Folgen für die Wirtschaft hätte. Die Revisionen betreffen das Bankengesetz und die Liquiditätsverordnung.
Die vorgeschlagenen Massnahmen sollen die Führungskräfte grosser Banken stärker in die Verantwortung nehmen und ihnen eine Sorgfaltspflicht auferlegen.
Das geplante Regelwerk soll Bussen und den Einbehalt von Boni ermöglichen. Zudem sollen Anreize beseitigt werden, unangemessene Risiken einzugehen.
Der Entwurf sieht vor, die Instrumente der Finma zu erweitern. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht beaufsichtigt unter anderem Banken und weitere Finanzintermediäre in der Schweiz.
Die Vorlage wird zu einem Zeitpunkt präsentiert, an dem die parlamentarische Debatte über eine Stärkung der Eigenmittel von UBS beginnt.
Die Eigenmitteldebatte und die beiden regulatorischen Revisionen sind getrennte Vorhaben, die zeitgleich behandelt beziehungsweise präsentiert werden.
Das Paket umfasst mehrere Hebel: eine Sorgfaltspflicht, Bussen, den Einbehalt von Boni und die Beseitigung von Anreizen zum Eingehen unangemessener Risiken.
Hinzu kommt eine Erweiterung der Instrumente, die der Finma zur Verfügung stehen.
Eine Änderung des Bankengesetzes und eine Änderung der Liquiditätsverordnung.
Vorgesehen sind eine Sorgfaltspflicht, Bussen und die Möglichkeit, Boni zurückzubehalten.
Die Illustrationen dieses Artikels wurden von künstlicher Intelligenz erstellt.
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Der Bundesrat will es dem Parlament 2027 vorlegen.