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Ausland
Herz — Desk International · · Zusammenfassung 30 s · Artikel 1 Min.
Die Gerichtskommission des Parlaments hat die Wiederwahl der Bundesrichter auf die Wintersession verschoben, um weitere Abklärungen vorzunehmen. Am 26. August 2026 hörte sie in Bern Yves Donzallaz und Beatrice van de Graaf sowie die Verfasser eines Expertenberichts und den Präsidenten des Bundesgerichts an. Zudem will die Kommission Entscheide zu Revisionsgesuchen abwarten, die nach Bekanntwerden der Beziehung zwischen den beiden Richtern eingereicht wurden. Die Weltwoche hatte die Beziehung im Frühjahr 2026 publik gemacht. Laut den von Le Temps zitierten Medien soll sie ab Frühjahr 2025 ein Jahr gedauert haben.
Die Gerichtskommission des Parlaments hat die Wiederwahl der Bundesrichter auf die Wintersession verschoben, wie Le Temps berichtet. Die zusätzliche Zeit soll weitere Abklärungen ermöglichen.
Am 26. August 2026 hörte die Kommission in Bern die Bundesrichter Yves Donzallaz und Beatrice van de Graaf zu ihrer Beziehung an.
Angehört wurden auch die Verfasser eines Expertenberichts über die Beziehung sowie der Präsident des Bundesgerichts.
Die Kommission will zudem die Entscheide des Bundesgerichts zu den Revisionsgesuchen abwarten, die nach Bekanntwerden der Beziehung eingereicht wurden.
Die Weltwoche machte die Beziehung im Frühjahr 2026 öffentlich. Yves Donzallaz ist ein ehemaliges Mitglied der SVP und heute parteilos; Beatrice van de Graaf gehört der SVP an.
Nach Angaben der von Le Temps zitierten Medien soll die Beziehung ab dem Frühjahr 2025 ein Jahr gedauert haben.
Das Gesetz verbietet, dass dem Bundesgericht Richter angehören, die dauerhaft in einem gemeinsamen Haushalt leben.
Das Bundesgericht verwies die durch die Beziehung aufgeworfene Frage an das Parlament und übermittelte ihm zudem einen vertraulichen Bericht.
Die Illustrationen dieses Artikels wurden von künstlicher Intelligenz erstellt.
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Die Gerichtskommission benötigt nach eigenen Angaben mehr Zeit für weitere Abklärungen.
Die Kommission hörte Yves Donzallaz, Beatrice van de Graaf, die Verfasser eines Expertenberichts und den Präsidenten des Bundesgerichts an.
Sie will die Entscheide des Bundesgerichts zu den Revisionsgesuchen abwarten, die nach Bekanntwerden der Beziehung eingereicht wurden.