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Ausland
Herz — Desk International · · Zusammenfassung 30 s · Artikel 2 Min.
Ein Gericht in Bayonne hat Anfang Juli 2026 den Brustkrebs der früheren Air-France-Flugbegleiterin Sophie Lainault als Berufskrankheit anerkannt. Laut The Guardian ist dies der erste derartige Fall in der französischen Luftfahrt. Das Gericht berücksichtigte Nachtarbeit, ionisierende Strahlung und Passivrauchen. Lainault arbeitete 30 Jahre für Air France und absolvierte mehr als 12.600 Flugstunden, davon über 6.500 bei Nacht. Zwei regionale Ausschüsse hatten einen Zusammenhang zuvor verneint. Nach zweieinhalb Jahren Verfahren ist die Entscheidung rechtskräftig und ermöglicht der 59-Jährigen, die inzwischen in Remission ist, einen vorzeitigen Ruhestand.
Ein Gericht in Bayonne hat Anfang Juli 2026 den Brustkrebs von Sophie Lainault als Berufskrankheit anerkannt. The Guardian berichtete über die Entscheidung.
Ihre Anwältin und die CFDT, der Französische Demokratische Gewerkschaftsbund, bezeichnen die Anerkennung als ersten derartigen Fall in der französischen Luftfahrt.
Das Gericht berücksichtigte drei berufliche Faktoren: Nachtarbeit, die Exposition gegenüber ionisierender Strahlung und Passivrauchen.
Sophie Lainault arbeitete von 1989 bis 2019 für Air France, zunächst als Flugbegleiterin und später als Kabinenchefin auf Langstreckenflügen.
Während ihrer Laufbahn absolvierte sie mehr als 12.600 Flugstunden, davon über 6.500 bei Nacht.
Auf Air-France-Flügen war das Rauchen an Bord bis 2000 erlaubt.
Zwei regionale Ausschüsse für die Anerkennung von Berufskrankheiten hatten zuvor festgestellt, dass kein Zusammenhang zwischen Lainaults Arbeit und ihrer Krebserkrankung nachgewiesen sei.
Brustkrebs steht nicht auf der offiziellen französischen Liste der Berufskrankheiten. Dadurch kann die Anerkennung langwierig und schwierig werden.
Die 59-jährige Sophie Lainault, die inzwischen in Remission ist, führte das Verfahren zweieinhalb Jahre lang mit Unterstützung von Gewerkschaftsmitgliedern der CFDT.
Die Entscheidung ermöglicht ihr einen vorzeitigen Ruhestand.
Ihre Anwältin Elisabeth Leroux erklärte, das Urteil schaffe einen rechtlichen Präzedenzfall. Es sei rechtskräftig; ein Rechtsmittel sei nicht eingelegt worden.
Air France erklärte, nicht an dem Verfahren beteiligt gewesen zu sein und die Begründung des Gerichts nicht zu kennen. Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten bezeichnete die Fluggesellschaft als „absolute Priorität“.
2023 wurde der Brustkrebs einer französischen Pflegefachkraft als Berufskrankheit anerkannt. Sie hatte 28 Jahre nachts gearbeitet und war Strahlung ausgesetzt gewesen.
In Frankreich verursacht Brustkrebs jährlich fast 13.000 Todesfälle. Er ist dort die tödlichste Krebsart bei Frauen.
Die Illustrationen dieses Artikels wurden von künstlicher Intelligenz erstellt.
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