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Wirtschaft
Herz — Desk Wirtschaft · · Zusammenfassung 30 s · Artikel 3 Min.
Die Vernehmlassung zur Verschärfung der Lex Koller – des Bundesgesetzes, das seit 1985 den Kauf von Immobilien durch Nichtresidenten in der Schweiz einschränkt – endete am 15. Juli 2026, und der Text kommt deutlich geschwächt heraus, wie die Zeitung Le Temps berichtet. Das vom Bundesrat am 15. April 2026 unter der Leitung von Bundesrat Beat Jans vorgestellte Projekt zielte auf Angehörige von Staaten außerhalb der EU/EFTA und im Ausland domizilierte Investoren ab. Es stieß auf heftigen Widerstand, wobei Gegner es als «nutzlos und kontraproduktiv» bezeichneten. Die vom Bundesrat in Auftrag gegebene Wirkungsanalyse warnte vor negativen wirtschaftlichen Folgen.
Die Vernehmlassung – Phase des schweizerischen Gesetzgebungsverfahrens, in der Kantone, Parteien und interessierte Kreise ihre Stellungnahme zu einem Gesetzesentwurf abgeben – zur Verschärfung der Lex Koller endete am 15. Juli 2026. Laut Le Temps kommt der Text deutlich geschwächt heraus.
Die Lex Koller, offiziell Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BGEG), schränkt seit 1985 den Kauf von Immobilien durch Nichtresidenten in der Schweiz ein. Der Bundesrat hatte ein Verschärfungsprojekt am 15. April 2026 unter der Leitung von Bundesrat Beat Jans vorgestellt.
Das Projekt macht den Kauf eines Hauptwohnsitzes durch Angehörige von Staaten außerhalb der Europäischen Union oder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA), einer 1960 gegründeten europäischen Freihandelsorganisation, genehmigungspflichtig. Im Falle eines Umzugs müsste die Liegenschaft innerhalb von zwei Jahren weiterverkauft werden.
Der Text verbietet Personen mit Domizil im Ausland zudem, gewerbliche Immobilien für Vermietungszwecke zu erwerben. Er untersagt auch den Kauf von Anteilen an börsengelisteten Wohnbaugenossenschaften und von Anteilen an Immobilienfonds.
Das Projekt ist Teil eines Massnahmenbündels, das nach dem Start der Initiative der Schweizerischen Volkspartei (SVP) «Keine Schweiz zu 10 Millionen!» konzipiert wurde. Das Schweizer Volk lehnte diese Initiative im Juni 2026 ab.
Die vom Bundesrat in Auftrag gegebene Wirkungsanalyse kommt zum Schluss, dass die Auswirkungen der Verschärfung begrenzt wären, und warnt vor negativen wirtschaftlichen Folgen.
Das Projekt stieß bei der Vernehmlassung auf heftigen Widerstand, wobei Gegner es als «nutzlos und kontraproduktiv» bezeichneten.
nutzlos und kontraproduktiv
— Charakterisierung durch Gegner des Projekts während der Bundesvernehmlassung
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Die verfügbaren Informationen präzisieren nicht, welche genauen Änderungen am Text während der Vernehmlassung vorgenommen wurden. Der parlamentarische Zeitplan für das weitere Verfahren wird ebenfalls nicht mitgeteilt.
Die Lex Koller ist das Schweizer Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BGEG), das seit 1985 in Kraft ist. Sie trägt den Namen des Bundesrats Arnold Koller, der beim Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) verantwortlich war, als das Gesetz 1997 überarbeitet wurde.
Es ist Teil eines Massnahmenbündels, das nach dem Start der Initiative der Schweizerischen Volkspartei (SVP) «Keine Schweiz zu 10 Millionen!» konzipiert wurde, die das Schweizer Volk schließlich im Juni 2026 ablehnte.
Das Projekt macht eine Genehmigung für Nicht-EU/EFTA-Angehörige erforderlich, die ihren Hauptwohnsitz kaufen möchten, schreibt einen Wiederverkauf innerhalb von zwei Jahren bei Umzug vor und verbietet Personen mit Domizil im Ausland, gewerbliche Mietimmobilien und Anteile an Immobilienfonds zu erwerben.
Das Projekt stieß auf heftigen Widerstand, wobei Gegner es als «nutzlos und kontraproduktiv» bezeichneten. Die vom Bundesrat in Auftrag gegebene Wirkungsanalyse signalisierte zudem begrenzte Auswirkungen und negative wirtschaftliche Folgen.
Die verfügbaren Informationen präzisieren nicht den parlamentarischen Zeitplan, der nach dem Ende der Vernehmlassung am 15. Juli 2026 geplant ist.