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Schweiz
Herz — Desk Schweiz · · Zusammenfassung 30 s · Artikel 2 Min.
Die Verfassungskammer des Kantons Genf hat der gegen das Burkiniversbot eingereichten Beschwerde aufschiebende Wirkung erteilt und hat damit das Verbot von bedeckender Badekleidung in den Freibädern des Kantons vorübergehend aufgehoben. Die Entscheidung wurde am 21. Juli 2026 von der Coordination pour des baignades inclusives per Mitteilung bekannt gegeben. Der Verein hatte im Juni 2026 gegen das Gesetz Beschwerde eingereicht, das im März 2026 vom Grossen Rat – dem kantonalen Parlament Genfs – verabschiedet worden war. Die Sache wird in der Folge von der Justiz in der Hauptsache geprüft.
Die Verfassungskammer – die Abteilung des Genfer Obergerichts, die die Verfassungsmässigkeit von kantonalen Gesetzen und Grundrechten überprüft – hat der gegen das Burkiniversbot eingereichten Beschwerde aufschiebende Wirkung erteilt, wie 24 Heures und die Tribune de Genève berichten. Das Verbot von bedeckender Badekleidung in den Freibädern des Kantons Genf ist damit vorübergehend nicht anwendbar. Die Coordination pour des baignades inclusives, ein Genfer Verein, der sich gegen dieses Verbot ausspricht, hat die Entscheidung am 21. Juli 2026 per Mitteilung bekannt gegeben.
Die aufschiebende Wirkung – ein juristisches Konzept, das die vorübergehende Aussetzung einer Entscheidung bei einer Beschwerde bezeichnet – hält das Gesetz in der Schwebe, bis sich die Verfassungskammer auf die Hauptsache äussert.
Im März 2026 hatte der Grosse Rat – das kantonale Parlament Genfs – ein Gesetz verabschiedet, das das Tragen von bedeckender Badekleidung in den öffentlichen Freibädern des Kantons verbietet. Das Gesetz zielt insbesondere auf den Burkini ab, einen Badeanzug für Frauen, der den Torso sowie einen grossen Teil der Gliedmassen und des Kopfes bedeckt.
Im Juni 2026 reichte die Coordination pour des baignades inclusives bei der Verfassungskammer eine Beschwerde ein und bestritt, dass das Gesetz mit den Grundrechten vereinbar ist.
Der Zeitpunkt, zu dem die Verfassungskammer ihre Entscheidung in der Hauptsache – über die Gültigkeit des Gesetzes selbst – fällen wird, wurde nicht mitgeteilt. Der Ausgang dieser Prüfung, die entscheiden wird, ob das Verbot von bedeckender Badekleidung endgültig bestätigt oder aufgehoben wird, bleibt zu diesem Zeitpunkt unbekannt.
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Dieses Gesetz wurde im März 2026 vom Grossen Rat, dem kantonalen Parlament Genfs, verabschiedet und verbietet das Tragen von bedeckender Badekleidung – einschliesslich des Burkini – in den öffentlichen Freibädern des Kantons.
Die aufschiebende Wirkung ist ein juristisches Konzept, das die vorübergehende Aussetzung eines Gesetzes bei einer Beschwerde bezeichnet. Das Burkiniversbot wird daher in den Genfer Freibädern bis zur Entscheidung der Verfassungskammer in der Hauptsache nicht angewendet.
Die Coordination pour des baignades inclusives, ein Genfer Verein, reichte diese Beschwerde im Juni 2026 bei der Genfer Verfassungskammer ein.
Ja, solange die aufschiebende Wirkung gilt. Das Burkiniversbot ist in Erwartung der Entscheidung der Verfassungskammer in der Hauptsache aufgehoben.