Schweiz
Genf: Das Burkiniversbot in Freibädern durch die kantonale Justiz aufgehoben
Die Verfassungskammer des Kantons Genf hat der gegen das Burkiniversbot eingereichten Beschwerde aufschiebende Wirkung erteilt und hat damit das Verbot von bedeckender Badekleidung in den Freibädern des Kantons vorübergehend aufgehoben. Die Entscheidung wurde am 21. Juli 2026 von der Coordination pour des baignades inclusives per Mitteilung bekannt gegeben. Der Verein hatte im Juni 2026 gegen das Gesetz Beschwerde eingereicht, das im März 2026 vom Grossen Rat – dem kantonalen Parlament Genfs – verabschiedet worden war. Die Sache wird in der Folge von der Justiz in der Hauptsache geprüft.