Die direkte Demokratie der Schweiz: Abstimmungen, Initiativen, Referenden
Volksinitiative, Referendum, doppeltes Mehr: Wie die Schweizer Bürger viermal im Jahr abstimmen und die Verfassung ändern oder ein Gesetz blockieren können.
Die direkte Demokratie ist das Markenzeichen der Schweiz: Die Bürger wählen nicht nur Vertreter, sie stimmen direkt über Gesetze und die Verfassung ab, rund viermal pro Jahr bei den «Abstimmungen».
Die drei Instrumente des Bürgers
| Instrument | Was es ermöglicht | Unterschriften |
|---|---|---|
| Volksinitiative | Eine Verfassungsänderung vorschlagen | 100 000 in 18 Monaten |
| Fakultatives Referendum | Ein vom Parlament beschlossenes Gesetz anfechten | 50 000 in 100 Tagen |
| Obligatorisches Referendum | Automatische Abstimmung (Verfassung, gewisse Verträge) | — |
Das doppelte Mehr
Um die Verfassung zu ändern, genügt nicht die Mehrheit der Stimmenden: Es braucht auch die Mehrheit der Kantone (das «doppelte Mehr»). Ein Text kann also vom Volk angenommen, aber abgelehnt werden, weil eine Mehrheit der Kantone Nein sagt – ein föderalistischer Schutz für die kleinen Kantone.
Häufige Fragen
Wie oft stimmt man in der Schweiz ab?
Rund viermal pro Jahr, an im Voraus festgelegten Terminen, über mehrere eidgenössische, kantonale und kommunale Vorlagen gleichzeitig.
Was ist der Unterschied zwischen Initiative und Referendum?
Die Initiative schlägt eine neue Regel vor (100 000 Unterschriften); das Referendum wendet sich gegen ein bereits vom Parlament beschlossenes Gesetz (50 000 Unterschriften).
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