AHV, BVG, dritte Säule: das Schweizer Vorsorgesystem erklärt
AHV, BVG und dritte Säule: die drei Säulen der Altersvorsorge in der Schweiz, wie sie sich ergänzen und warum sie in Abstimmungen ständig wiederkehren.
Die Schweizer Vorsorge ruht auf drei sich ergänzenden Säulen. Die Idee: Die erste deckt das Existenzminimum, die zweite hält den Lebensstandard, die dritte ergänzt frei.
| Säule | Rolle | Obligatorisch? |
|---|---|---|
| 1. — AHV | Existenzminimum, im Umlageverfahren finanziert | Ja, für alle |
| 2. — BVG | Erhalt des Lebensstandards, im Kapitaldeckungsverfahren | Ja, Angestellte über einer Schwelle |
| 3. — privat | Ergänzendes Sparen, Steuervorteile | Nein, freiwillig |
Warum das Thema ständig wiederkehrt
Die Alterung der Bevölkerung belastet vor allem die AHV, die im Umlageverfahren finanziert wird: Die heutigen Beitragszahler zahlen die heutigen Renten. Deshalb kommen Rentenalter, Rentenhöhe und Finanzierung regelmässig zur Abstimmung – gesellschaftliche Entscheide, die direkt von den Bürgern gefällt werden.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen AHV und BVG?
Die AHV (1. Säule) ist die staatliche Versicherung, die das Existenzminimum deckt, im Umlageverfahren finanziert. Das BVG (2. Säule) ist die kapitalgedeckte berufliche Vorsorge, die den Lebensstandard erhalten soll.
In welchem Alter geht man in der Schweiz in Rente?
Das Referenzalter der AHV liegt bei 65 Jahren, eine Regel, die jüngste Reformen zwischen Frauen und Männern harmonisiert haben – ein regelmässig zur Abstimmung stehendes Thema.
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