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Herz — Desk International · · Zusammenfassung 30 s · Artikel 2 Min.
Das Oberlandesgericht Dresden verurteilte Susann E. am 17. Juli 2026 zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen Unterstützung der Terrorgruppe NSU und Beihilfe zu bewaffnetem Raub. Sie hatte ihre Identität und Versicherungskarte an Beate Zschäpe weitergegeben und ihr geholfen, einen Transporter für einen Banküberfall zu mieten. Die Bundesanwaltschaft forderte vier Jahre Freiheitsstrafe, die Verteidigung Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden — eine der obersten Berufungsgerichte Deutschlands — verurteilte Susann E. am 17. Juli 2026 zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung, wie Die Zeit berichtet. Die Vorwürfe sind Unterstützung einer terroristischen Vereinigung in drei Fällen und Beihilfe zu bewaffnetem Raub in einem Fall.
Susann E. hatte ihre Identität mehrfach an Beate Zschäpe weitergegeben, während diese sich im Untergrund in Zwickau versteckte. Sie versorgte sie insbesondere mit ihrer Versicherungskarte für ärztliche Besuche.
Sie half Zschäpe auch, einen Transporter zu mieten, den die Terrorgruppe NSU bei ihrem letzten Bankraub einsetzte.
Die Bundesanwaltschaft forderte vier Jahre Freiheitsstrafe. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch und argumentierte, es gebe keine Beweise dafür, dass Susann E. von den Verbrechen der NSU wusste. Das Gericht sprach die Angeklagte schuldig, verhängte aber eine geringere Strafe als gefordert.
Das Urteil ist am 17. Juli 2026 noch nicht rechtskräftig.
Die NSU — Nationalsozialistischer Untergrund — ist eine deutsche rechtsextremistische Terrorgruppe aus drei Mitgliedern: Beate Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos.
Ab dem Jahr 2000 beging das Trio zehn Morde in Deutschland: neun Ladenbesitzer türkischer und griechischer Herkunft und eine deutsche Polizistin. Es verübte auch zwei Bombenanschläge in Köln, bei denen Dutzende Menschen verletzt wurden. Die Gruppe finanzierte ihre Flucht durch Banküberfälle.
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Etwa zwei Dutzend Menschen versammelten sich vor dem OLG Dresden, um gegen Rechtsextremismus zu protestieren.
Beate Zschäpe, verurteilt als Mittäterin der NSU-Verbrechen, verbüßt ihre Strafe derzeit in der Frauenstrafsanstalt Chemnitz.
Das Urteil des OLG Dresden ist noch nicht rechtskräftig. Die ausführliche Begründung und das Ergebnis einer möglichen Berufung sind noch unbekannt.
Susann E. wurde am 17. Juli 2026 verurteilt, weil sie Beate Zschäpe, Mitglied der NSU-Terrorgruppe, während deren Untergrundzeit in Zwickau unterstützte. Sie verlieh ihr ihre Identität, ihre Versicherungskarte und half ihr, einen Transporter für einen Banküberfall zu mieten.
Die NSU (Nationalsozialistischer Untergrund) ist eine deutsche rechtsextremistische Terrorgruppe. Sie beging ab dem Jahr 2000 zehn Morde, zwei Bombenanschläge in Köln und zahlreiche Banküberfälle, bevor ihre beiden männlichen Mitglieder sich im November 2011 das Leben nahmen.
Die Bundesanwaltschaft forderte vier Jahre Freiheitsstrafe. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch, da es keine Beweise dafür gab, dass Susann E. von den NSU-Verbrechen wusste. Das Gericht verurteilte sie, verhängte aber eine geringere Strafe als gefordert. Die genaue Begründung ist noch nicht verfügbar.
Nein. Am 17. Juli 2026 ist die Verurteilung von Susann E. noch nicht rechtskräftig. Eine Berufung ist noch möglich.
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