Ausland
Deutschland deckelt Möblierungszuschläge in angespannten Wohnungsmärkten auf 10 Prozent
Die Bundesregierung hat eine Reform des Mietrechts beschlossen, die Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) im Februar 2026 vorgestellt hatte. In angespannten Wohnungsmärkten wird der Möblierungszuschlag auf 10 Prozent der Nettokaltmiete begrenzt. Bei einer Vergleichsmiete von 600 Euro sind damit höchstens 60 Euro monatlich zulässig. Vermieter müssen den Zuschlag vor Abschluss des Mietvertrags gesondert ausweisen. Andernfalls schuldet der Mieter nur die zulässige Miete für eine unmöblierte Wohnung. Betroffen sind rund 5,5 Millionen private Vermieter in Deutschland. Der Deutsche Mieterbund begrüßt die Offenlegungspflicht, während Haus & Grund die Reform ablehnt.
