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Ausland
Herz — Desk International · · Zusammenfassung 30 s · Artikel 2 Min.
Die Bundesregierung hat eine Reform des Mietrechts beschlossen, die Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) im Februar 2026 vorgestellt hatte. In angespannten Wohnungsmärkten wird der Möblierungszuschlag auf 10 Prozent der Nettokaltmiete begrenzt. Bei einer Vergleichsmiete von 600 Euro sind damit höchstens 60 Euro monatlich zulässig. Vermieter müssen den Zuschlag vor Abschluss des Mietvertrags gesondert ausweisen. Andernfalls schuldet der Mieter nur die zulässige Miete für eine unmöblierte Wohnung. Betroffen sind rund 5,5 Millionen private Vermieter in Deutschland. Der Deutsche Mieterbund begrüßt die Offenlegungspflicht, während Haus & Grund die Reform ablehnt.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) stellte die Reform des Mietrechts im Februar 2026 vor. Inzwischen hat das Bundeskabinett den Entwurf beschlossen, wie das Handelsblatt berichtet. Die neuen Regeln betreffen rund 5,5 Millionen private Vermieter in Deutschland.
In angespannten Wohnungsmärkten müssen Vermieter den Zuschlag für eine möblierte Wohnung künftig unaufgefordert ausweisen, bevor sie einen Mietvertrag annehmen. Fehlt diese Angabe, muss der Mieter lediglich die zulässige Miete für eine unmöblierte Wohnung zahlen.
Der Möblierungszuschlag wird auf 10 Prozent der Nettokaltmiete begrenzt. Im ursprünglichen Entwurf waren 5 Prozent vorgesehen. Bei einer Vergleichsmiete von 600 Euro darf der Zuschlag höchstens 60 Euro monatlich betragen. Zuvor verlangten Vermieter für denselben Zuschlag bis zu 180 Euro im Monat.
Auch die Berechnung wird geregelt: Maßgeblich sind ausschließlich der Anschaffungswert und die Abnutzung der Möbel. Der monatliche Zuschlag darf 1 Prozent des aktuellen Werts der gesamten bereitgestellten Ausstattung nicht überschreiten.
Vermieter können einen bislang nicht ausgewiesenen Möblierungszuschlag nachträglich angeben. Die Wohnung gilt ab dieser Erklärung jedoch für zwei Jahre als unmöbliert.
Bei einer ordentlichen Kündigung wegen Zahlungsverzugs kann der Mieter oder eine öffentliche Stelle deren Wirkung abwenden, indem sämtliche Rückstände innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage beglichen werden. Voraussetzung ist, dass in den vorherigen zwei Jahren keine vergleichbare Schonfristzahlung erfolgt ist.
Die Illustrationen dieses Artikels wurden von künstlicher Intelligenz erstellt.
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Misstrauensvotum gegen Millionen privater Vermieter
— Kai Warnecke, Präsident von Haus & Grund
Kai Warnecke bezeichnete die Reform zudem als einen „weiteren Angriff auf das Funktionieren des Mietwohnungsmarktes“.
Der Deutsche Mieterbund begrüßte dagegen ausdrücklich die vorgesehene Pflicht, Möblierungszuschläge gesondert auszuweisen.
Laut einer vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) zitierten Studie machten möblierte und befristet vermietete Wohnungen Ende 2024 in Städten mit mehr als 500.000 Einwohnern über 30 Prozent aller Immobilieninserate aus. Der Wert ist teilweise statistisch verzerrt, weil zugleich weniger klassische Mietwohnungen angeboten wurden.
Aus den verfügbaren Quellen geht nicht hervor, wann die Reform genau in Kraft tritt. Vorgesehen ist außerdem, dass eine öffentliche Stelle Mietrückstände übernehmen kann, um eine Kündigung abzuwenden. Die im Ausgangsmaterial genannte Institution „Jobcenter“ konnte zum Redaktionszeitpunkt nicht anhand einer verlässlichen Definition näher erläutert werden.
In angespannten Wohnungsmärkten muss der Vermieter den Möblierungszuschlag vor Abschluss des Mietvertrags angeben. Fehlt die Angabe, ist nur die zulässige Miete für eine unmöblierte Wohnung zu zahlen.
Er ist auf 10 Prozent der Nettokaltmiete begrenzt. Bei einer Vergleichsmiete von 600 Euro sind das höchstens 60 Euro pro Monat.
Betroffen sind rund 5,5 Millionen private Vermieter in Deutschland.
Grundlage sind der Anschaffungswert und die Abnutzung der Möbel. Der Zuschlag darf monatlich höchstens 1 Prozent des aktuellen Werts der gesamten Ausstattung betragen.
Der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens geht aus den derzeit verfügbaren Informationen nicht hervor.