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Ausland
Herz — Desk International · · Zusammenfassung 30 s · Artikel 3 Min.
Berlin wertet Wohnungsanzeigen großer Immobilienportale automatisiert aus, um mögliche Verstöße gegen Mietgrenzen zu erkennen. Laut Handelsblatt wurden beim ersten Durchlauf im Juni zunächst 7.757 Anzeigen erfasst. Nach dem Ausschluss von Dubletten und nicht anwendbaren Fällen blieben 4.539 Anzeigen zur Prüfung. Davon stufte das System 2.102 oder 46 Prozent als verdächtig ein. Die betroffenen Vermieter erhalten Schreiben, in denen eine konkrete Anzeige und die automatisch berechnete Überschreitung genannt werden. Sie sollen die verlangte Miete prüfen und gegebenenfalls anpassen. Wie viele Verdachtsfälle bestätigt wurden, ist nicht bekannt.
Das Land Berlin analysiert Wohnungsanzeigen auf den großen Immobilienportalen automatisiert. Das Verfahren soll mögliche Verstöße gegen die geltenden Mietgrenzen erkennen.
Laut Handelsblatt stützt sich das Verfahren auf den Berliner Mietspiegel 2026. Die Prüfung soll zunächst monatlich durchgeführt werden.
Die Behörden wollen Vermieter vorbeugend auf mögliche Verstöße hinweisen. Zugleich soll das Verfahren die Suche nach bezahlbarem Wohnraum unterstützen und die Ausnutzung der Wohnungsknappheit begrenzen.
Beim ersten automatisierten Durchlauf wurden im Juni 7.757 Anzeigen erfasst. Nach dem Ausschluss von Dubletten und Wohnungen, für die der Mietspiegel nicht galt, wurden 4.539 Anzeigen ausgewertet.
Das System markierte 2.102 Anzeigen als möglicherweise regelwidrig. Das entsprach 46 Prozent der ausgewerteten Angebote.
In Berlin darf die verlangte Miete grundsätzlich höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausnahmen gelten unter anderem für bestimmte Neubauten.
Eine Überschreitung von mehr als 20 Prozent kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Bei mehr als 50 Prozent kann der Straftatbestand des Mietwuchers erfüllt sein.
Nach Angaben des Berliner Senats betrafen 90 Prozent der Verdachtsfälle die Grenze von 10 Prozent. Bei einigen Anzeigen bestanden mehrere Verdachtsmomente: 38 Prozent wiesen zusätzlich auf eine mögliche Mietpreisüberhöhung hin, 48 Prozent auf möglichen Mietwucher.
Die Illustrationen dieses Artikels wurden von künstlicher Intelligenz erstellt.
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In 10 Prozent der Fälle wurden ausschließlich eine Mietpreisüberhöhung oder Mietwucher vermutet. Die Grenze von 10 Prozent galt dort nicht, etwa bei bestimmten Neubauten.
Die Prüfung wird von „Sicheres Wohnen“, einer Berliner Anstalt des öffentlichen Rechts, vorgenommen. Die Einrichtung verschickt nun Schreiben an Vermieter, deren Anzeigen untersucht wurden.
Jedes Schreiben nennt eine konkrete Anzeige und die automatisch berechnete Überschreitung. Die Vermieter werden aufgefordert, die verlangte Miete zu kontrollieren und sie bei Bedarf anzupassen.
In einem angeführten Beispiel berechnete das System eine Überschreitung um 32 Prozent. Die angebotene monatliche Nettokaltmiete betrug 1.520 Euro, während die mutmaßliche ortsübliche Vergleichsmiete bei 1.147,60 Euro lag.
Nach dem Wohnungsmarktbericht 2025 der Investitionsbank Berlin werden rund 85 Prozent des Berliner Wohnungsbestands vermietet. Das entspricht mehr als 1,75 Millionen Wohnungen.
Privaten Eigentümern gehören 68 Prozent der Mietwohnungen. Knapp 21 Prozent werden von landeseigenen Wohnungsunternehmen verwaltet, weitere 11 Prozent befinden sich im Besitz von Genossenschaften.
Der Immobilienverband Deutschland kritisiert das Verfahren und bezeichnet es laut der Quelle als ideologische und bürokratische Sackgasse.
Verbandspräsident Dirk Wohltorf vertritt die Auffassung, dass Eigentümer damit auf unzureichender Grundlage unter Generalverdacht gestellt würden.
Seit Montag berichten Mitglieder des Verbands, Schreiben von „Sicheres Wohnen“ zu erhalten, in denen ihnen eine mutmaßliche Überschreitung der ortsüblichen Vergleichsmiete vorgehalten wird.
Aus den vorliegenden Angaben geht nicht hervor, welche Schritte nach der Antwort eines Vermieters folgen. Ebenfalls unbekannt ist, wie viele der automatisch ermittelten Verdachtsfälle bestätigt wurden.
Für mehrere deutsche Bezeichnungen des Verfahrens, der Regeln und der beteiligten Organisationen liegen keine verifizierten Definitionen vor. Deshalb werden sie hier beschreibend wiedergegeben.
Das Verfahren untersucht Wohnungsanzeigen auf den großen Immobilienportalen, um mögliche Verstöße gegen die geltenden Mietgrenzen zu erkennen.
Das System markierte 2.102 der 4.539 ausgewerteten Anzeigen als verdächtig. Das entsprach 46 Prozent.
Sie erhalten ein Schreiben, das eine konkrete Anzeige und die berechnete Überschreitung nennt. Darin werden sie zur Prüfung und gegebenenfalls zur Anpassung der Miete aufgefordert.
Grundsätzlich gilt eine Grenze von 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Überschreitungen von mehr als 20 beziehungsweise 50 Prozent können weitere rechtliche Tatbestände betreffen.