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Schweiz
Herz — Desk Schweiz · · Zusammenfassung 30 s · Artikel 2 Min.
Der Bundesrat hat am 11. August 2026 seine Kampagne gegen die Volksinitiative «Für eine sichere Ernährung» eröffnet. Die Vorlage kommt am 27. September 2026 zur Abstimmung und verlangt, dass die Schweiz ihren Selbstversorgungsgrad bei Lebensmitteln innerhalb von zehn Jahren auf mindestens 70 Prozent erhöht. Derzeit liegt er bei rund 45 Prozent. Bundespräsident Guy Parmelin warnt vor starken Eingriffen in die Ernährungsgewohnheiten, hohen Kosten und zu kurzen Fristen für landwirtschaftliche Investitionen. Als schrittweisere Alternative verweist die Regierung auf die Agrarpolitik 2030, die einen Selbstversorgungsgrad von 50 Prozent anstrebt.
Am 11. August 2026 eröffnete der Bundesrat offiziell seine Kampagne gegen die Volksinitiative «Für eine sichere Ernährung», wie Le Temps berichtete. Bundespräsident Guy Parmelin, Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung, stellte die Position der Regierung an einer Medienkonferenz vor.
Die Vorlage mit dem vollständigen Titel «Für eine sichere Ernährung – durch Stärkung einer nachhaltigen inländischen Produktion, mehr pflanzliche Lebensmittel und sauberes Trinkwasser» kommt am 27. September 2026 zur Abstimmung.
Die Initiative verlangt, dass die Schweiz ihren Selbstversorgungsgrad bei Lebensmitteln innerhalb von zehn Jahren auf mindestens 70 Prozent erhöht. Der Selbstversorgungsgrad bezeichnet den Anteil der inländischen Produktion am gesamten Inlandverbrauch. Das Ziel soll hauptsächlich durch den verstärkten Anbau pflanzlicher Lebensmittel erreicht werden.
Aktuell liegt der Schweizer Selbstversorgungsgrad bei rund 45 Prozent. Die noch in Ausarbeitung befindliche Agrarpolitik 2030 strebt 50 Prozent an.
Nach Einschätzung des Bundesrats würde ein Ja zu einer deutlichen Verringerung des Fleisch- und Eierkonsums führen. Die Behörden müssten stark in die Ernährungsentscheidungen der Bevölkerung eingreifen. Dies sei nach Auffassung der Regierung «weder wünschenswert noch insbesondere verhältnismässig».
Die Illustrationen dieses Artikels wurden von künstlicher Intelligenz erstellt.
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weder wünschenswert noch insbesondere verhältnismässig
Auch die Frist von zehn Jahren hält der Bundesrat für problematisch. Manche landwirtschaftlichen Investitionen werden erst über 20 bis 30 Jahre abgeschrieben. Ein schneller Umbau könnte sie vor ihrer vollständigen Amortisation obsolet machen und erhebliche Unterstützungskosten für den Bund verursachen.
Parmelin nennt zudem das Risiko einer gegenteiligen Wirkung: Sollte das inländische Fleischangebot nicht ausreichen, könnten Bewohnerinnen und Bewohner der Grenzregionen im Ausland einkaufen. Einen solchen Effekt bezeichnet er als «Eigentor» für die Initianten.
Der Bundespräsident verteidigt ausserdem die Haltung von Wiederkäuern. Hügel und Alpen liessen sich mit diesen Tieren besser nutzen. Zugleich gehe der Konsum tierischer Produkte nach seinen Angaben bereits auf natürliche Weise zurück.
Anstelle der Initiative präsentiert der Bundesrat die Agrarpolitik 2030 als schrittweisere und realistischere Alternative. Der strategische Rahmen befindet sich noch in Vorbereitung und umfasst die gesamte Lebensmittelkette: Produktion, Verarbeitung, Vertrieb und Konsum. Ein formeller Gegenentwurf zur Initiative ist er nicht.
Christian Hofer, Direktor des Bundesamts für Landwirtschaft, erklärte, das Parlament habe für diesen Rahmen die Berücksichtigung von Umweltschutz, Biodiversität und sozialen Belangen vorgegeben. Das Bundesamt ist das Kompetenzzentrum des Bundes für Fragen der Landwirtschaft.
Die Schweiz soll ihren Selbstversorgungsgrad bei Lebensmitteln innerhalb von zehn Jahren auf mindestens 70 Prozent erhöhen, hauptsächlich durch eine stärkere Produktion pflanzlicher Lebensmittel. Zum vollständigen Initiativtitel gehört auch sauberes Trinkwasser.
Er liegt bei rund 45 Prozent. Die Agrarpolitik 2030 strebt 50 Prozent an, während die Initiative mindestens 70 Prozent verlangt.
Sie ist ein strategischer Rahmen des Bundes, der noch ausgearbeitet wird und die gesamte Lebensmittelkette von der Produktion bis zum Konsum umfasst. Umweltschutz, Biodiversität und soziale Belange müssen einbezogen werden. Ein formeller Gegenentwurf ist sie nicht.
Die Volksinitiative kommt am 27. September 2026 zur Abstimmung.