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Schweiz
Herz — Desk Schweiz · · Zusammenfassung 30 s · Artikel 1 Min.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mit Sitz in Straßburg hat entschieden, dass Häftlinge das Recht auf rein vegane Ernährung haben. Zwei Männer haben vor dem Gerichtshof Erfolg gehabt, nachdem sie während ihrer Haft keine rein veganen Mahlzeiten erhalten hatten – der eine im Gefängnis, der andere in einer psychiatrischen Einrichtung. Mehrere Details des Falls, darunter der betroffene Staat und das genaue Urteilsdatum, sind noch nicht verfügbar.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), mit Sitz in Straßburg, hat ein Urteil gefällt, das Häftlingen das Recht auf rein vegane Ernährung bestätigt.
Zwei Männer haben vor dem Gerichtshof Erfolg gehabt, wie die Neue Zürcher Zeitung berichtet. Sie hatten während ihrer Haft keine rein vegane Nahrung erhalten – der eine im Gefängnis, der andere in einer psychiatrischen Einrichtung.
Die verfügbaren Quellen geben weder die Nationalität der Antragsteller noch den betroffenen Staat oder das genaue Urteilsdatum an.
Ein Teil der gesammelten Informationen schien sich auf einen anderen Fall zu beziehen, der keinen Zusammenhang mit dem Recht auf vegane Ernährung hat. Diese Elemente wurden aus Mangel an Bestätigung ausgeschlossen.
Der Gerichtshof hat entschieden, dass Häftlinge das Recht auf rein vegane Ernährung haben. Das Urteil folgte aus den Rechtsbehelfen zweier Männer, die während ihrer Haft keine rein veganen Mahlzeiten erhalten hatten.
Zwei Männer, einer war in einem Gefängnis inhaftiert, der andere in einer psychiatrischen Einrichtung. Beide hatten während ihrer Inhaftierung keine rein vegane Ernährung erhalten.
Die verfügbaren Quellen geben weder die Nationalität der Antragsteller noch den betroffenen Staat, das genaue Urteilsdatum noch die Artikel der Konvention an, auf die sich der Gerichtshof stützte.
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