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Herz — Desk International · · Zusammenfassung 30 s · Artikel 2 Min.
In der Nacht vom 11. auf den 12. August 2025 ereigneten sich fünf Brände im Freiamt im Kanton Aargau in Üezwil, Wohlen und Büttikon. Ein 31-jähriger Schweizer wurde bereits am Morgen des 12. August festgenommen. Eine psychiatrische Gerichtsexpertise bescheinigt ihm einen psychotischen Zustand zum Zeitpunkt der Taten und erklärt ihn für strafunfähig, was den Ausschluss jeder Strafe bedeutet. Am 26. August 2026 hat die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten beim Bezirksgericht Bremgarten einen Antrag auf ambulante Massnahme für eine langfristige psychiatrische Behandlung eingereicht.
In der Nacht vom 11. auf den 12. August 2025 ereigneten sich innerhalb weniger Stunden fünf Brände im Freiamt, einer Region des Kantons Aargau, in den Gemeinden Üezwil, Wohlen und Büttikon. Ein Holzstapel, ein Tankstellenlager, brennbare Materialien und ein Lastwagen gerieten in Brand.
Die Feuerwehr löschte die Brände schnell, wodurch teilweise größere Schäden vermieden wurden. Dennoch entstand erheblicher Sachschaden, besonders an der Tankstelle und dem Lastwagen.
Aufgrund der zeitlichen und räumlichen Nähe der Brände kam die Polizei zu dem Schluss, dass es sich um zusammenhängende Brandstiftungen handelt. Ein Verdächtiger wurde bereits am Morgen des 12. August 2025 festgenommen, und gegen ihn wurde sofort ein Strafverfahren eingeleitet.
Der Verdächtige ist ein 31-jähriger Schweizer, dem fünf Brandstiftungen vorgeworfen werden, von denen einige im Versuchsstadium sind.
Ein Bericht einer psychiatrischen Gerichtsexpertise kommt zu dem Ergebnis, dass der Verdächtige zum Zeitpunkt der Taten strafunfähig war – was gemäß Gesetz den Ausschluss jeder Strafe bedeutet.
Der Experte präzisiert, dass der Mann an einer paranoid-halluzinatorischen Störung leidet und zum Zeitpunkt der Taten eine akute Phase einer Psychose mit verminderter Impulskontrolle durchlebte.
Am 26. August 2026 hat die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten ihre Ermittlungen abgeschlossen und einen Antrag beim Bezirksgericht Bremgarten eingereicht.
Der Antrag betrifft eine ambulante Massnahme, das heißt eine langfristige psychiatrische Behandlung ohne Freiheitsentzug, die darauf abzielt, das Rückfallrisiko zu verringern, gemäß den Empfehlungen der psychiatrischen Gerichtsexpertise.
Die Vermutung der Unschuld gilt bis zur Entscheidung des Gerichts.
Gemäss der psychiatrischen Gerichtsexpertise bezeichnet Strafunfähigkeit einen psychischen Zustand, der zum Zeitpunkt der Taten den Ausschluss jeder Strafe nach dem Gesetz bedeutet. Die Staatsanwaltschaft kann dann statt einer strafrechtlichen Sanktion eine therapeutische Massnahme beantragen.
Gemäss dem Antrag der Staatsanwaltschaft handelt es sich um eine langfristige psychiatrische Behandlung ohne Freiheitsentzug, deren Ziel es ist, das Rückfallrisiko zu verringern.
Das Bezirksgericht Bremgarten muss sich zu dem am 26. August 2026 eingereichten Antrag auf ambulante Massnahme äussern. Die Vermutung der Unschuld gilt bis zu dieser Entscheidung.
Die Illustrationen dieses Artikels wurden von künstlicher Intelligenz erstellt.
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