Schweizer werden: Einbürgerung und Aufenthaltsbewilligung

Wie viele Jahre Aufenthalt, welche Bedingungen, welches dreistufige Verfahren: Wie man Schweizer Bürgerin oder Bürger wird, einfach erklärt.

Die Schweiz hat eines der strengsten Bürgerrechte Europas – was teils ihren hohen Anteil ausländischer Einwohner erklärt. Schweizer durch ordentliche Einbürgerung zu werden, setzt einen langen Aufenthalt und eine gute Integration voraus.

Die wichtigsten Bedingungen

  • Rund 10 Jahre Aufenthalt in der Schweiz (die Jahre zwischen 8 und 18 zählen doppelt).
  • In der Regel eine Niederlassungsbewilligung (Ausweis C).
  • Eine erfolgreiche Integration: Sprache, Beachtung der Gesetze, Teilnahme am Wirtschaftsleben.

Ein Entscheid auf drei Ebenen

Das ist eine Schweizer Besonderheit: Die ordentliche Einbürgerung wird zugleich auf Ebene des Bundes, des Kantons und der Gemeinde entschieden. Die genauen Anforderungen und Fristen variieren daher von Ort zu Ort. Eine erleichterte Einbürgerung gibt es u. a. für Ehepartner von Schweizer Bürgern und für die dritte Einwanderergeneration.

Häufige Fragen

Wie viele Jahre braucht es, um Schweizer zu werden?

Rund 10 Jahre Aufenthalt für die ordentliche Einbürgerung, wobei die Jahre zwischen 8 und 18 doppelt zählen.

Wer entscheidet über die Einbürgerung?

Drei Ebenen gleichzeitig: Bund, Kanton und Gemeinde. Deshalb variieren die Bedingungen je nach Ort.

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