Ortsmarke
Die Ortsmarke am Kopf einer Meldung zeigt, von wo aus berichtet wurde. Was sie den Lesenden tatsächlich zusichert – und was ausdrücklich nicht.
Die Angabe am Kopf einer Meldung – «GENF, 16. Juli (Reuters)» – heisst im Englischen dateline, im Deutschen Ortsmarke. Sie nennt den Ort, von dem aus berichtet wurde, und den Tag der Übermittlung. Es ist eine Konvention der Nachrichtenagenturen aus der Zeit des Telegrafen, als die Herkunft einer Depesche Teil der Depesche war.
Die Berufsregel ist bei den grossen Agenturen streng: Genannt wird der Ort, an dem sich die Journalistin tatsächlich befand. Ein in London geschriebener Beitrag über einen in Kiew gefällten Entscheid trägt die Ortsmarke London. Genau das macht diese Zeile zu einer Information.
Das klassische Missverständnis: Man liest sie als Garantie für Augenzeugenschaft. Das ist sie nicht – sie sagt, wo die Journalistin war, nicht, was sie gesehen hat. Eine aus einer Hauptstadt datierte Meldung kann blosse Wiedergabe eines Communiqués sein, das in einem dortigen Büro einging.
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