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Ausland
Herz — Desk International · · Zusammenfassung 30 s · Artikel 1 Min.
Das Verwaltungsgericht Paris hat den Antrag von Xenia Fedorova auf Aussetzung ihres Ausweisungsbeschlusses abgelehnt. Der Zeitung Le Monde zufolge befanden die Richter, dass die erforderliche Dringlichkeit nicht gegeben war. Sie entschieden nicht über die Rechtmässigkeit des Beschlusses.
Xenia Fedorova stellte beim Verwaltungsgericht Paris einen Antrag auf Aussetzung ihres Ausweisungsbeschlusses. Das Gericht lehnte diesen Antrag ab.
Der Antrag betraf ein Suspensivverfahren, mit dem man ein Gericht bitten kann, schnell eine einstweilige Massnahme zu erlassen, während auf eine endgültige Entscheidung in der Sache gewartet wird.
Die Richter befanden, dass die für eine Aussetzung erforderliche Dringlichkeit nicht gegeben war. Sie prüften nicht die Rechtmässigkeit des Ausweisungsbeschlusses.
Die Ablehnung bezieht sich auf den Antrag auf Aussetzung und die vom Gericht festgestellte fehlende Dringlichkeit. Sie ist keine Entscheidung über die Rechtmässigkeit des Ausweisungsbeschlusses.
Die Illustrationen dieses Artikels wurden von künstlicher Intelligenz erstellt.
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