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Herz — Desk International · · Zusammenfassung 30 s · Artikel 1 Min.
Die Universität Hamburg hat in der Doktorarbeit von Frauke Brosius-Gersdorf kein Plagiat festgestellt und das Verfahren abgeschlossen. Wie Die Zeit berichtet, bewerteten die zuständigen Stellen den Vorwurf wissenschaftlichen Fehlverhaltens als unbegründet. Anlass der etwa ein Jahr dauernden Prüfung waren Hinweise auf mutmaßliche Parallelen zur Habilitationsschrift ihres Mannes Hubertus Gersdorf. Die Potsdamer Rechtsprofessorin sollte auf Vorschlag der SPD Richterin am Bundesverfassungsgericht werden. Nach einem Koalitionsstreit wurde die Wahl abgesagt; im August 2025 zog sie ihre Kandidatur zurück.
Die Universität Hamburg hat in der Doktorarbeit von Frauke Brosius-Gersdorf kein Plagiat festgestellt, berichtet Die Zeit.
Die zuständigen Stellen der Universität bewerteten den Vorwurf wissenschaftlichen Fehlverhaltens als unbegründet. Das Verfahren ist abgeschlossen.
Die Universität hatte ihre Ombudsstelle vor etwa einem Jahr mit der Prüfung der Dissertation beauftragt.
Auslöser waren Hinweise auf mutmaßliche Parallelen zur Habilitationsschrift ihres Mannes Hubertus Gersdorf.
Frauke Brosius-Gersdorf, Professorin für Rechtswissenschaften in Potsdam, sollte Richterin am Bundesverfassungsgericht werden.
Das 1951 gegründete und in Karlsruhe ansässige Gericht prüft unter anderem, ob Gesetze mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar sind.
Vorgeschlagen worden war ihre Kandidatur von der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD).
Starke Vorbehalte der Union lösten einen Konflikt innerhalb der Koalition aus. Die Wahl wurde anschließend abgesagt.
Aus den vorliegenden Angaben geht nicht hervor, worin die mutmaßlichen Parallelen zwischen den beiden wissenschaftlichen Arbeiten bestanden.
Die Illustrationen dieses Artikels wurden von künstlicher Intelligenz erstellt.
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