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Herz — Desk International · · Zusammenfassung 30 s · Artikel 3 Min.
Senevita AG fordert von den Erben einer im Oktober 2025 verstorbenen Bewohnerin mehr als 15’000 Franken für drei Monate voller Kosten. Laut Blick stand die Wohnung in Olten leer; Verpflegungs- und Betreuungsleistungen wurden nicht mehr genutzt. Der Vertrag sah jedoch vor, dass er nach einem Todesfall automatisch erst drei Monate später endet. Der Sohn der Bewohnerin ist bereit, monatlich rund 1’500 Franken zu bezahlen, bestreitet aber die zusätzlichen Kosten. Senevita hält an der Forderung fest und bietet lediglich an, die mit zehn Franken pro Tag verrechneten Mahlzeiten abzuziehen.
Senevita AG fordert von den Erben einer im Oktober 2025 verstorbenen Bewohnerin mehr als 15’000 Franken. Der Betrag umfasst drei Monate voller Kosten nach ihrem Tod.
Laut Blick stand die Wohnung in Olten während dieser Zeit leer. Verpflegungs- und Betreuungsleistungen wurden nicht mehr genutzt.
Der Vertrag sah vor, dass er im Todesfall ohne Kündigung automatisch drei Monate später auf das entsprechende Monatsende ausläuft.
Senevita hält an dieser Vertragsdauer und an der Forderung fest. Das Unternehmen bietet jedoch an, die mit zehn Franken pro Tag verrechneten Mahlzeiten abzuziehen. Die übrigen Kosten seien pauschal.
Das Unternehmen teilte zudem mit, vor Ablauf des Vertrags keine Besichtigungen für eine Neuvermietung zu organisieren.
Elmar Moser ist bereit, monatlich rund 1’500 Franken zu bezahlen. Dieser Betrag entspricht nach seiner Einschätzung der Miete einer vergleichbaren Wohnung in Olten.
Den zusätzlich verlangten Anteil für nicht mehr genutzte Leistungen hält er hingegen für nicht gerechtfertigt.
Die Eltern von Elmar Moser hatten zuvor ihr Haus im Kanton Solothurn verlassen und waren in ein nahe gelegenes Pflegeheim gezogen. Sie waren damals 87 und 89 Jahre alt.
Ein kleines Zimmer mit Toiletten und Duschen auf dem Gang kostete dort monatlich 12’000 Franken.
Im Frühling 2022 zog das Paar in eine betreute Wohnung von Senevita in Olten. Der Sohn beschreibt sie als geräumiger und halb so teuer.
Die Wohnung verfügte unter anderem über einen Notrufknopf.
Im April 2022 schloss das Paar einen Pensionsvertrag für eine 2½-Zimmer-Wohnung ab. Er umfasste auch die Nebenkosten und eine tägliche Mahlzeit.
Zum Vertrag gehörten zudem ein rund um die Uhr verfügbarer Notfalldienst, die Nutzung der Gemeinschaftsräume und des Gartens sowie Freizeitangebote.
Die Illustrationen dieses Artikels wurden von künstlicher Intelligenz erstellt.
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Das Paar bezahlte zunächst 5’950 Franken pro Monat, später 6’230 Franken. Nach dem Tod des Vaters betrug die monatliche Vergütung noch 5’225 Franken.
Nach der wiedergegebenen rechtlichen Analyse ist ein solcher Pensionsvertrag gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt. Er verbindet Elemente des Mietrechts und des Auftragsrechts.
Die Vereinbarung schliesst das Mietrecht ausdrücklich aus. Ihre Klausel, wonach der Vertrag drei Monate nach dem Tod endet, steht jedoch im Konflikt mit einer zwingenden Regel des Auftragsrechts.
Nach der wiedergegebenen Analyse erlaubt diese Regel, einen Auftrag jederzeit zu widerrufen oder zu kündigen.
Der Vertrag sieht vor, dass er drei Monate nach dem Todesfall automatisch endet. Senevita verlangt für diesen Zeitraum die vollen Kosten.
Nein. Nach dem Tod der Bewohnerin stand die Wohnung leer, und die Leistungen wurden nicht mehr genutzt.
Elmar Moser bietet monatlich rund 1’500 Franken an. Dies entspricht nach seiner Einschätzung der Miete einer vergleichbaren Wohnung in Olten.
Das Unternehmen will die mit zehn Franken pro Tag verrechneten Mahlzeiten abziehen. Die übrigen Kosten betrachtet es als pauschal.
Sein Vater starb im Januar 2025, seine Mutter im Oktober 2025.