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Ausland
Herz — Desk International · · Zusammenfassung 30 s · Artikel 2 Min.
Die Deutsche Bahn, die nationale deutsche Eisenbahngesellschaft, plant bis spätestens Mitte Oktober ein Alkoholverbot für den Konsum auf Bahnsteigen und in den Hallen ihrer 5.400 Bahnhöfe. Die Maßnahme wird von Generaldirektorin Evelyn Palla, seit zehn Monaten im Amt, als große Unternehmensreform präsentiert. Der Alkoholkauf in Bahnhöfen und der Konsum in Bordbistros der Fernzüge bleiben erlaubt. In einigen Bahnhöfen wie Hamburg Hauptbahnhof gab es bereits ein Teilverbot. Die Initiative kommt zu einer Zeit, in der die Deutsche Bahn mit chronischen Verspätungen und Serviceausfällen kämpft.
Deutsche Bahn plant, den Alkoholkonsum auf Bahnsteigen und in den Hallen ihrer 5.400 deutschen Bahnhöfe spätestens Mitte Oktober zu verbieten, wie Die Zeit berichtet.
Die Maßnahme wird von Evelyn Palla vorangetrieben, seit zehn Monaten Generaldirektorin der Deutschen Bahn. Sie präsentiert sie als große Unternehmensreform.
Das Verbot bezieht sich nur auf den Konsum vor Ort: Der Kauf von Bier oder anderen alkoholischen Getränken in Bahnhofsläden bleibt erlaubt. Auch der Konsum in Bordbistros der Fernzüge der Deutschen Bahn ist von der Maßnahme nicht betroffen.
Regionale Züge, betrieben von anderen Unternehmen, unterliegen unterschiedlichen Regelungen je nach Betreiber.
In einigen Bahnhöfen gab es Alkoholverbote bereits vor dieser Generalmaßnahme. Hamburg Hauptbahnhof ist ein Beispiel: Der Sperrbereich wurde dort schrittweise erweitert.
Die Deutsche Bahn durchlebt seit mehreren Monaten eine schwierige Phase mit chronischen Verspätungen, desorganisierten Baustellen und geschlossenen oder schlecht funktionierenden Bordbistros, wie Die Zeit berichtet.
Die Zeit bewertet das Alkoholverbot in diesem Kontext als Kosmetik-Maßnahme statt als strukturelle Reform der Probleme der Deutschen Bahn.
Die Modalitäten der Kontrolle und mögliche Sanktionen für dieses Verbot werden von den verfügbaren Quellen nicht präzisiert. Es ist auch nicht angegeben, ob es Ausnahmen für bestimmte Bahnhöfe oder besondere Situationen gibt.
Nein. Es betrifft nur Bahnsteige und Hallen. Bahnhofsläden dürfen weiterhin Alkohol verkaufen, und Bordbistros in Fernzügen sind nicht davon betroffen.
Ja. Der Kauf bleibt erlaubt. Nur der Konsum auf Bahnsteigen und in Hallen wird verboten.
Deutsche Bahn strebt eine Umsetzung spätestens Mitte Oktober an.
Nein. In einigen Bahnhöfen, darunter Hamburg Hauptbahnhof, gab es bereits lokale Verbote. Die Neuerung ist die Verallgemeinerung auf alle 5.400 Bahnhöfe des Netzes.
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