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Ausland
Herz — Desk International · · Zusammenfassung 30 s · Artikel 3 Min.
Deutschland hat das Altersvorsorgedepot als neues, staatlich gefördertes Alterssparkonto eingeführt und ersetzt damit die Riester-Rente ab Januar 2027. Die Vermarktung der Riester-Rente endet am 31. Dezember 2026. Das neue Modell ist offen für Arbeitnehmer, Selbstständige und Beamte und bietet eine maximale staatliche Förderung von 540 EUR pro Jahr. Für Spitzenverdiener mit Steuersätzen ab 42 % kann der zusätzliche Steuervorteil bis zu 630 EUR pro Jahr erreichen. Die Rentabilität der nicht geförderten Ersparnisse bleibt jedoch unsicher, da die verfügbaren Produkte noch nicht definiert sind.
Deutschland hat das Altersvorsorgedepot — ein neues, staatlich gefördertes Alterssparkonto — als Nachfolger der Riester-Rente eingeführt, um diese ab Januar 2027 zu ersetzen. Die Vermarktung der Riester-Rente endet am 31. Dezember 2026, wie das Handelsblatt berichtet.
Ab Januar 2027 können Arbeitnehmer, Selbstständige und Beamte von der staatlichen Förderung profitieren. Im Unterschied zur Riester-Rente, die nur Arbeitnehmern der gesetzlichen Rentenversicherung offenstand, ist das Altersvorsorgedepot für alle drei Gruppen zugänglich.
Die staatliche Förderung ist nach dem Prinzip der Degression gestaffelt: Der Staat zahlt 50 Cent pro Euro Ersparnisse bis zu einem Eigensparbeitrag von 360 EUR jährlich, dann 25 Cent pro Euro von 361 bis 1.800 EUR. Die maximale Förderung liegt bei 540 EUR pro Jahr.
Addiert man die maximale Förderung zu einem Eigensparbeitrag von 1.800 EUR, investiert der Sparer 2.340 EUR pro Jahr. Für einen Steuerzahler mit einem Grenzsteuersatz von 42 % — das entspricht einem Einkommen ab 70.000 EUR — ergibt sich ein zusätzlicher Steuervorteil von 443 EUR pro Jahr.
Bei Spitzenverdienern mit einem Grenzsteuersatz von 50 % — das sind Einkommen im fünfstelligen Bereich pro Monat — liegt der jährliche Steuervorteil bei 630 EUR. Das bestätigt Michael Huber vom VZ Vermögenszentrum, einem Schweizer Finanzdienstleister gegründet 1993.
Werden die jährlichen Steuervorteil von 443 EUR in einen Aktien-ETF-Sparplan mit 6,5 % Rendite nach Gebühren reinvestiert, generiert dies über 30 Jahre etwa 40.500 EUR zusätzliches Vermögen, wie Michael Huber berechnet.
Nutzt man die maximale Förderung und kalkuliert mit der gleichen hypothetischen Rendite von 6,5 %, wächst das Gesamtvermögen in 30 Jahren auf etwa 250.000 EUR.
Die Illustrationen dieses Artikels wurden von künstlicher Intelligenz erstellt.
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Das Gesetz erlaubt Einzahlungen über die Fördergrenze hinaus. Der Sparer kann bis zu zwei Verträge eröffnen und jeweils bis zu 6.840 EUR einzahlen, insgesamt 13.680 EUR pro Jahr. Die 11.880 EUR, die über den geförderten 1.800 EUR liegen, erhalten keine Staatsförderung.
Kombiniert man Eigensparbeiträge, Staatsförderung und Reinvestment des Steuervorteiltes — insgesamt über 14.000 EUR pro Jahr — mit einer hypothetischen Rendite von 6,5 % nach Gebühren, können die Vermögensprognosen über 30 Jahre 1,3 Millionen EUR übersteigen.
Fondsumschichtungen innerhalb des Depots führen zu keiner unmittelbaren Besteuerung. Die Vorabpauschale — in Deutschland geltende antizipierte Abgabe auf thesaurierende ETFs — wird nicht fällig, auch nicht auf den ungeförderten Vermögensteil.
Die Gewinne werden erst mit Renteneintritt bei Abhebungen besteuert. Der geförderte Teil unterliegt dem persönlichen Einkommensteuersatz. Die Besteuerung des ungeförderten Teils hängt davon ab, wie das Kapital später verwendet wird.
Niels Nauhauser, Finanzexperte bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, rechnet mit einer Verkaufswelle: Banken und Finanzdienstleister werden in den nächsten Monaten gezielt Spitzenverdiener ansprechen und den Steuervorteil als Hauptverkaufsargument anpreisen.
Die Rentabilität des Übersparens — also der ungeförderten Einzahlungen — bleibt schwer zu bewerten. Die verfügbaren Produkte, deren Kosten und Renditen sind noch nicht bekannt.
Die 30-Jahres-Prognosen basieren auf einer hypothetischen Rendite von 6,5 % nach Gebühren. Keine der konsultierten Quellen präzisiert, welche Renditen bei den später angebotenen Produkten tatsächlich zu erwarten sind.
Arbeitnehmer, Selbstständige und Beamte in Deutschland erhalten Zugang, im Gegensatz zur Riester-Rente, die nur Arbeitnehmern der gesetzlichen Rentenversicherung offenstand.
Maximal 540 EUR pro Jahr bei 1.800 EUR Eigensparbeitrag. Die Förderung ist degressiv gestaffelt: 50 Cent pro Euro bis 360 EUR, dann 25 Cent von 361 bis 1.800 EUR.
Nein. Wechsel zwischen Fonds lösen keine sofortige Besteuerung aus. Die Vorabpauschale, eine antizipierte Abgabe auf thesaurierende ETFs, gilt auch hier nicht.
Bei Renteneintritt beim Abheben. Der geförderte Teil wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Die Besteuerung des ungeförderten Teils hängt von der späteren Verwendung des Kapitals ab.
Die verfügbaren Produkte, ihre Kosten und Renditen sind noch nicht definiert. Eine Rentabilitätsbewertung ist daher derzeit nicht möglich, wie Niels Nauhauser erklärt.