Ausland
Frankreich: Verfassungsrat bestätigt Recht auf Sterbehilfe
Der französische Verfassungsrat hat am 14. August 2026 das Gesetz bestätigt, das in Frankreich ein Recht auf Sterbehilfe schafft. Laut Le Monde schützt die Entscheidung die persönliche Freiheit erkrankter Menschen, auf eigenen Wunsch und nach ärztlicher Zustimmung eine tödliche Substanz verabreicht zu bekommen. Private und gemeinnützige Einrichtungen, darunter katholische Häuser, müssen das Verfahren nicht in ihren Räumen ermöglichen. Sie erhalten damit eine Gewissensklausel. Der Verfassungsrat versah seine Entscheidung zugleich mit drei Vorbehalten, deren genauer Inhalt aus den verfügbaren Informationen nicht hervorgeht.
