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Ausland
Desk International · · Zusammenfassung 30 s · Artikel 2 Min.
Die deutsche Bundesjustizministerin Stephanie Hubig (SPD) hat am 14. Juli 2026 einen Gesetzentwurf zur Erhöhung der Entschädigung für Opfer unrechtmäßiger Inhaftierung vorgestellt. Der Entwurf sieht einen Satz von 100 Euro pro Tag vor, erhöht auf 150 Euro für Inhaftierungen über sechs Monaten. Dies ist das erste Mal, dass die tägliche Entschädigung in Deutschland dreistellig wird. Jahrzehntelang war der Satz bei 11 Euro pro Tag stagniert, bevor er auf 75 Euro angehoben wurde.
Nach Angaben der Süddeutschen Zeitung hat Bundesjustizministerin Stephanie Hubig (SPD) am 14. Juli 2026 einen Gesetzentwurf vorgestellt, der erstmals die tägliche Entschädigung für Opfer unrechtmäßiger Inhaftierung über 100 Euro hinaushebt.
Der Entwurf sieht einen allgemeinen Satz von 100 Euro pro Tag vor, erhöht auf 150 Euro für Inhaftierungen mit einer Dauer von mehr als sechs Monaten.
Das Vorhaben zielt darauf ab, das StrEG (Strafverfolgungsentschädigungsgesetz) zu ändern – das deutsche Bundesgesetz, das die Entschädigung von Personen regelt, die unrechtmäßige Untersuchungshaft oder später für ungerechtfertigt befundene Freiheitsstrafen erlitten haben.
Jahrzehntelang war der Tagessatz bei 11 Euro stagniert – ein Betrag, den viele Juristen und Verbände von Opfern von Justizirrtümern als symbolisch kritisierten. Eine erste Erhöhung hatte ihn auf 75 Euro pro Tag angehoben, bevor dieser Entwurf vorgestellt wurde.
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Der Gesetzentwurf wurde am 14. Juli 2026 vorgestellt, muss aber noch vom Bundestag, dem deutschen Bundesparlament, geprüft und verabschiedet werden. Ein Inkrafttrittsdatum ist in den verfügbaren Informationen nicht angegeben.
Das StrEG (Strafverfolgungsentschädigungsgesetz) ist das deutsche Bundesgesetz, das die Entschädigung von Personen regelt, die unrechtmäßige Untersuchungshaft oder später für ungerechtfertigt befundene Freiheitsstrafen erlitten haben. Dies ist das Gesetz, das Hubigs Entwurf ändern will, um die täglichen Beträge zu erhöhen.
Vor diesem Gesetzentwurf betrug der gültige Satz 75 Euro pro Tag. Dieser hatte selbst einen historischen Betrag von 11 Euro pro Tag ersetzt, der lange Zeit von der Justiz als unzureichend kritisiert wurde.
Dieser Betrag, der jahrzehntelang unverändert blieb, wurde von vielen Juristen und Verbänden von Opfern von Justizirrtümern als symbolisch kritisiert und stand in keinem Verhältnis zur Schwere des durch unrechtmäßige Inhaftierung erlittenen Schadens.
Nein. Der am 14. Juli 2026 von Ministerin Hubig vorgestellte Entwurf muss noch vom Bundestag geprüft und verabschiedet werden, bevor er in Kraft treten kann. Ein Anwendungsdatum ist derzeit nicht bekannt.